Sie mindern nicht nur Ihr unternehmerisches Haftungsrisiko durch den EU AI Act, sondern punkten mit einer transparenten und compliant gestalteten KI-Governance auch bei Kunden, Auftraggebern und Partnern.
Mit Wiemer Arndt sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite bei der Implementierung von KI-Systemen.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre KI-Systeme rechtssicher gestalten und alle Compliance-Anforderungen erfüllen. Mit externen KI-Beauftragten von Wiemer Arndt erhalten Sie professionelle KI-Governance.
Es sprechen viele Vorteile für die Bestellung eines externen KI-Beauftragten. Zum einen bindet die interne Beauftragung eines KI-Beauftragten erhebliche personelle Ressourcen. Mit der Bestellung eines externen KI-Beauftragten können Sie also Personalkapazitäten und die Kosten für die umfassende Weiterbildung des jeweiligen Mitarbeiters in KI-Recht und Compliance einsparen.
Zum anderen hat ein externer KI-Beauftragter einen professionellen und objektiven Blick auf die KI-Systeme und Organisationsabläufe und ist weniger von internen Interessenskonflikten betroffen. Dies ist besonders wichtig bei der Bewertung von Hochrisiko-KI-Systemen und der Implementierung menschlicher Kontrolle.
Bestimmte Unternehmen sind zur Bestellung eines KI-Beauftragten verpflichtet. Bei Nichtbefolgung des EU AI Act drohen Bußgelder von bis zu 35.000.000 EUR oder von bis zu 7 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Wer auf einen qualifizierten KI-Beauftragten verzichtet, setzt sich außerdem einem erhöhten Haftungsrisiko aus.
Sie möchten gern das All-Inclusive-Paket, um alle Unternehmensprozesse und KI-Systeme möglichst compliant zu gestalten? Dann bieten wir Ihnen gern die Kombination aus der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten und eines externen KI-Beauftragten an. Dies empfiehlt sich insbesondere für IT-lastige, digitale Unternehmen sowie Organisationen mit komplexen KI-Anwendungen und der vermehrten Nutzung von Hochrisiko-KI-Systemen.
Sie beschäftigen bereits einen internen KI-Verantwortlichen und möchten ihn gern regelmäßig mit aktuellem Fachwissen zum EU AI Act unterstützen? Dann wählen Sie doch eine Kombination aus interner Kompetenz und externer KI-Beratung. Wir unterstützen Ihren Mitarbeiter dann gern in allen Belangen der KI-Compliance.
Der Schutz bei KI-Systemen ist ein wichtiges Thema in der heutigen Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf die sich ständig verändernden Technologien und das Aufkommen neuer KI-Regulierung. In der EU sind die wichtigsten Regelwerke der EU AI Act (KI-Verordnung) und die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Obwohl beide Gesetze Schutzfunktionen haben, gibt es wesentliche Unterschiede und Ergänzungen.
Eines der offensichtlichsten Merkmale, die EU AI Act und DSGVO gemeinsam haben, ist ihr Schutzzweck. Beide Regelwerke sollen Sicherheit gewährleisten, indem sie festlegen, wie Unternehmen und Organisationen mit Daten und KI-Systemen umgehen müssen. Sie legen auch fest, welche Rechte Personen haben, um sich vor risikoreichen KI-Anwendungen zu schützen. Dies bedeutet, dass sowohl der EU AI Act als auch die DSGVO bestimmte Anforderungen an die Verarbeitung und den Einsatz von KI-Systemen stellen.
Trotz einiger Gemeinsamkeiten gibt es deutliche Unterschiede zwischen dem EU AI Act und der DSGVO. Der größte Unterschied liegt in ihrem Anwendungsbereich: Der EU AI Act regelt KI-Systeme unabhängig davon, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die DSGVO hingegen gilt nur bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Der EU AI Act unterscheidet zwischen verschiedenen Risikoklassen (unannehmbares Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko, minimales Risiko) und definiert entsprechende Anforderungen.
Über Datenschutz hinaus müssen KI-Systeme ethischen Grundsätzen entsprechen, Diskriminierung vermeiden und Transparenz gewährleisten.
Hochrisiko-KI-Systeme erfordern meaningful human oversight – eine Anforderung, die über klassischen Datenschutz hinausgeht.
Umfassende Dokumentationspflichten für KI-Systeme, Algorithmen und Trainingsverfahren sind spezifisch für KI-Governance erforderlich.
KI-Systeme in der Personalauswahl und Bewerbermanagement, Kreditscoring und Finanzdienstleistungen, medizinische Diagnostik und Gesundheitswesen, biometrische Identifikation und Überwachung, Bildungsbewertungen und Prüfungssysteme, sowie KI in kritischen Infrastrukturen wie Verkehr und Energieversorgung.
Menschliche Aufsicht (Human Oversight) ist ein Kernprinzip des EU AI Act und für Hochrisiko-KI-Systeme verpflichtend. Dies bedeutet, dass qualifizierte Personen in der Lage sein müssen, KI-Entscheidungen zu verstehen, zu überwachen und bei Bedarf zu korrigieren oder zu stoppen. Die menschliche Kontrolle stellt sicher, dass KI-Systeme verantwortungsvoll eingesetzt werden und ethischen Standards entsprechen.
Hochrisiko-KI-Systeme sind laut EU AI Act solche, die ein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Personen darstellen können. Diese unterliegen besonderen Compliance-Anforderungen und strikten Auflagen.
Unsere Qualifikation als externe KI-Beauftragte basiert auf einer umfassenden Fortbildung zu allen relevanten rechtlichen und technischen Aspekten der KI-Governance:
Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendungen. Zudem ist er zertifizierter KI-Beauftragter.
Die Bestellungspflicht eines KI-Beauftragten richtet sich nach dem EU AI Act und hängt von der Art und dem Risiko der eingesetzten KI-Systeme ab. Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme entwickeln oder betreiben, benötigen grundsätzlich entsprechende Governance-Strukturen. Dies betrifft besonders KI-Systeme in der Personalauswahl, Kreditvergabe, medizinischen Diagnostik oder biometrischen Identifikation.
Ein Datenschutzbeauftragter fokussiert sich auf den Schutz personenbezogener Daten nach DSGVO. Ein KI-Beauftragter hingegen überwacht die Compliance mit dem EU AI Act und umfasst Bereiche wie Risikoklassifizierung, KI-Ethik, Algorithmus-Transparenz und menschliche Aufsicht – auch bei KI-Systemen ohne Personenbezug. Beide Rollen können sich ergänzen oder von einer Person ausgeübt werden.
Ein qualifizierter KI-Beauftragter benötigt fundierte Kenntnisse des EU AI Act, der Risikoklassifizierung von KI-Systemen, KI-Ethik, Trainingsdaten-Compliance und relevanter Standards wie ISO/IEC 42001. Zusätzlich sind Kenntnisse in Risikomanagement, Datenschutzrecht und praktische Erfahrung mit KI-Systemen erforderlich. Regelmäßige Fortbildungen sind aufgrund der schnellen Entwicklung der Regulierung unerlässlich.
Ein externer KI-Beauftragter ist meist kostengünstiger als eine interne Vollzeitstelle. Sie sparen Personalkosten, Weiterbildungskosten, Zertifizierungsgebühren und haben keine Ausfallrisiken. Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Anzahl der KI-Systeme und benötigtem Betreuungsaufwand. Externe Beauftragte bieten zudem Skalierbarkeit je nach Bedarf.
Die Bußgelder nach EU AI Act sind erheblich: Bei Verstößen gegen verbotene KI-Praktiken drohen bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Verstößen gegen andere Bestimmungen können bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des Jahresumsatzes verhängt werden. Zusätzlich drohen Reputationsschäden und zivilrechtliche Haftungsrisiken.
Ein KI-Beauftragter klassifiziert KI-Systeme nach Risikoklassen, überwacht die Einhaltung des EU AI Act, führt Risikofolgenabschätzungen durch, dokumentiert KI-Systeme und deren Trainingsverfahren, implementiert menschliche Aufsichtsmechanismen, schult Mitarbeiter und fungiert als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden. Zudem entwickelt er KI-Governance-Richtlinien und überwacht deren Umsetzung.
Ja, grundsätzlich kann eine Person beide Funktionen ausüben, sofern sie über die erforderlichen Qualifikationen für beide Bereiche verfügt und keine Interessenkonflikte bestehen. Dies kann sogar vorteilhaft sein, da sich KI-Governance und Datenschutz häufig überschneiden. Bei Wiemer Arndt bieten wir beide Services aus einer Hand an.
Der EU AI Act ist seit August 2024 schrittweise in Kraft. Verbotene KI-Praktiken sind bereits untersagt, Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme gelten ab August 2026 vollständig. Unternehmen sollten jedoch bereits jetzt mit der Implementierung beginnen, da die Vorbereitungszeit erheblich ist und frühzeitige Compliance Wettbewerbsvorteile schafft.
Der EU AI Act ist eine Verordnung und gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland. Unterschiede können bei der Aufsichtsstruktur und Durchsetzung entstehen. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde fungieren. Nationale Besonderheiten können sich bei der Auslegung bestimmter Vorschriften ergeben.
Ein externer KI-Beauftragter bringt spezialisierte Expertise und Objektivität mit. Er kann unabhängig bewerten, welche KI-Systeme welchen Risikoklassen zugeordnet werden, entwickelt maßgeschneiderte Compliance-Prozesse, unterstützt bei der Dokumentation, schult Ihre Teams und vertritt Sie gegenüber Aufsichtsbehörden. Zudem bleibt er kontinuierlich über Rechtsentwicklungen informiert und passt Ihre Compliance entsprechend an.
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