Wir machen Ihre KI Schritt für Schritt rechtssicher.
Dieses Angebot zur Bestellung eines externen KI-Beauftragten richtet sich an alle Unternehmen, die KI-Anwendungen rechtssicher, nach Compliance-Norm und ethisch vertretbar in ihrem Arbeitsalltag implementieren möchten.
Bestellungspauschale zum KI-Beauftragten nach EU-AI-Act:
Aufgaben eines externen KI-Beauftragten
Inklusive:
Preisgrundlage
Die Preise richten sich nach Unternehmensgröße.
Wir senden Ihnen auf Wunsch gern ein individuelles Angebot zu.

Das „Must-do“ für alle Unternehmen, die KI oder/und GPAI einsetzen
Erst-Audit zur Einordnung der KI-VO
Risikobewertung und Klassifizierung
Bestandsaufnahme der bestehenden oder geplanten KI-Systeme
Handlungsempfehlungen zur KI-Compliance und Risikominimierung
Erstellung eines Maßnahmenplans
Abschlussgespräch der nächsten Schritte
Wir erstellen Ihre KI Unternehmensrichtlinie
| Thema | Intern | Externer KI-B. (mit uns) |
|---|---|---|
| Zeitaufwand | Hoch, neben dem Tagesgeschäft | Planbar, wir nehmen Arbeit ab |
| Wissen | Muss aufgebaut werden | Sofort da |
| Unabhängigkeit | Begrenzt | Neutraler Blick von außen |
| Verfügbarkeit | Hängt an einzelnen Personen | Vertretung & feste Reaktionszeiten |
| Skalierung | Schwer | Prozesse sind erprobt |
Fazit: Für die meisten KMU ist extern schneller, günstiger und stressfreier.
Sie mindern nicht nur Ihr unternehmerisches Haftungsrisiko durch den EU AI Act, sondern punkten mit einer transparenten und compliant gestalteten KI-Governance auch bei Kunden, Auftraggebern und Partnern.
Mit Wiemer Arndt sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite bei der Implementierung von KI-Systemen.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre KI-Systeme rechtssicher gestalten und alle Compliance-Anforderungen erfüllen. Mit externen KI-Beauftragten von Wiemer Arndt erhalten Sie professionelle KI-Governance.

Es sprechen viele Vorteile für die Bestellung eines externen KI-Beauftragten (Auch KI-Officer / AI-Officer). Zum einen bindet die interne Beauftragung eines KI-Beauftragten erhebliche personelle Ressourcen. Mit der Bestellung eines externen KI-Beauftragten können Sie also Personalkapazitäten und die Kosten für die umfassende Weiterbildung des jeweiligen Mitarbeiters in KI-Recht und Compliance einsparen.
Zum anderen hat ein externer KI-Beauftragter einen professionellen und objektiven Blick auf die KI-Systeme und Organisationsabläufe und ist weniger von internen Interessenskonflikten betroffen. Dies ist besonders wichtig bei der Bewertung von Hochrisiko-KI-Systemen und der Implementierung menschlicher Kontrolle.
Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, einen KI-Beauftragten (AI Officer) zu benennen. Verbindlich ist u. a. Art. 4 AI Act: Unternehmen müssen angemessene KI-Kompetenz sicherstellen (Schulungen, Prozesse, Zuständigkeiten). Die Benennung einer verantwortlichen Ansprechstelle/AI Officer ist ein wirksamer Weg, diese Pflichten umzusetzen – besonders bei Hochrisiko-Systemen.
Sie möchten gern das All-Inclusive-Paket, um alle Unternehmensprozesse und KI-Systeme möglichst compliant zu gestalten? Dann bieten wir Ihnen gern die Kombination aus der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten und eines externen KI-Beauftragten an. Dies empfiehlt sich insbesondere für IT-lastige, digitale Unternehmen sowie Organisationen mit komplexen KI-Anwendungen und der vermehrten Nutzung von Hochrisiko-KI-Systemen.
Sie beschäftigen bereits einen internen KI-Verantwortlichen und möchten ihn gern regelmäßig mit aktuellem Fachwissen zum EU AI Act unterstützen? Dann wählen Sie doch eine Kombination aus interner Kompetenz und externer KI-Beratung. Wir unterstützen Ihren Mitarbeiter dann gern in allen Belangen der KI-Compliance.
Der Schutz bei KI-Systemen ist ein wichtiges Thema in der heutigen Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf die sich ständig verändernden Technologien und das Aufkommen neuer KI-Regulierung. In der EU sind die wichtigsten Regelwerke der EU AI Act (KI-Verordnung) und die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Obwohl beide Gesetze Schutzfunktionen haben, gibt es wesentliche Unterschiede und Ergänzungen.
Eines der offensichtlichsten Merkmale, die EU AI Act und DSGVO gemeinsam haben, ist ihr Schutzzweck. Beide Regelwerke sollen Sicherheit gewährleisten, indem sie festlegen, wie Unternehmen und Organisationen mit Daten und KI-Systemen umgehen müssen. Sie legen auch fest, welche Rechte Personen haben, um sich vor risikoreichen KI-Anwendungen zu schützen. Dies bedeutet, dass sowohl der EU AI Act als auch die DSGVO bestimmte Anforderungen an die Verarbeitung und den Einsatz von KI-Systemen stellen. Seit dem 01.08.2024 ist der EU AI Act in Kraft, mit einer gestaffelten Anwendung bis zum 02.08.2026/2027 +.
Trotz einiger Gemeinsamkeiten gibt es deutliche Unterschiede zwischen dem EU AI Act und der DSGVO. Der größte Unterschied liegt in ihrem Anwendungsbereich: Der EU AI Act regelt KI-Systeme unabhängig davon, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die DSGVO hingegen gilt nur bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Der EU AI Act unterscheidet zwischen verschiedenen Risikoklassen (unannehmbares Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko, minimales Risiko) und definiert entsprechende Anforderungen.
Über Datenschutz hinaus müssen KI-Systeme ethischen Grundsätzen entsprechen, Diskriminierung vermeiden und Transparenz gewährleisten.
Hochrisiko-KI-Systeme erfordern meaningful human oversight – eine Anforderung, die über klassischen Datenschutz hinausgeht.
Umfassende Dokumentationspflichten für KI-Systeme, Algorithmen und Trainingsverfahren sind spezifisch für KI-Governance erforderlich.
KI-Systeme in der Personalauswahl und Bewerbermanagement, Kreditscoring und Finanzdienstleistungen, medizinische Diagnostik und Gesundheitswesen, biometrische Identifikation und Überwachung, Bildungsbewertungen und Prüfungssysteme, sowie KI in kritischen Infrastrukturen wie Verkehr und Energieversorgung.
Menschliche Aufsicht (Human Oversight) ist ein Kernprinzip des EU AI Act und für Hochrisiko-KI-Systeme verpflichtend. Dies bedeutet, dass qualifizierte Personen in der Lage sein müssen, KI-Entscheidungen zu verstehen, zu überwachen und bei Bedarf zu korrigieren oder zu stoppen. Die menschliche Kontrolle stellt sicher, dass KI-Systeme verantwortungsvoll eingesetzt werden und ethischen Standards entsprechen.
Hochrisiko-KI-Systeme sind laut EU AI Act solche, die ein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Personen darstellen können. Diese unterliegen besonderen Compliance-Anforderungen und strikten Auflagen.
Unsere Qualifikation als externe AI-Officer basiert auf einer umfassenden Fortbildung zu allen relevanten rechtlichen und technischen Aspekten der KI-Governance:

Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendungen. Zudem ist er zertifizierter KI-Beauftragter.
Wenn Sie KI einsetzen oder planen, ist eine verantwortliche Person sinnvoll – oft gefordert von Kunden oder Standards. Extern geht es schneller und unabhängiger.
In der Regel innerhalb von 5–10 Werktagen. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Eine klare To-do-Liste, Vorlagen/Dokumente, Schulungen und eine feste Ansprechperson für Rückfragen.
Wir arbeiten nach klaren Regeln, schließen Verträge zur Auftragsverarbeitung und speichern nur, was nötig ist.
ISO/IEC 42001 ist die erste internationale Norm für ein Managementsystem für KI. Sie hilft Organisationen, den Einsatz von KI sicher, transparent und verantwortungsvoll zu steuern. Die Zertifizierung stärkt Vertrauen und zeigt nach außen gelebte Compliance.
Der EU AI Act ist das erste EU-Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Er ordnet KI-Systeme nach Risikostufen und legt dafür verbindliche Vorgaben fest. Die Verordnung tritt ab 2025 schrittweise in Kraft, mit Übergangsfristen von bis zu zwei Jahren.
Timeline:
Ja, grundsätzlich kann eine Person beide Funktionen ausüben, sofern sie über die erforderlichen Qualifikationen für beide Bereiche verfügt und keine Interessenkonflikte bestehen. Dies kann sogar vorteilhaft sein, da sich KI-Governance und Datenschutz häufig überschneiden. Bei Wiemer Arndt bieten wir beide Services aus einer Hand an.
Nein, eine generelle Pflicht zur Benennung eines KI-Beauftragten gibt es derzeit nicht. Allerdings verlangen sowohl der EU AI Act als auch ISO 42001 klare Verantwortlichkeiten für den KI-Einsatz. Viele Unternehmen setzen deshalb freiwillig auf einen AI Officer, um Compliance, Transparenz und Risikomanagement sicherzustellen.
Der EU AI Act ist eine Verordnung und gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland. Unterschiede können bei der Aufsichtsstruktur und Durchsetzung entstehen. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde fungieren. Nationale Besonderheiten können sich bei der Auslegung bestimmter Vorschriften ergeben.
Ein externer KI-Beauftragter bringt spezialisierte Expertise und Objektivität mit. Er kann unabhängig bewerten, welche KI-Systeme welchen Risikoklassen zugeordnet werden, entwickelt maßgeschneiderte Compliance-Prozesse, unterstützt bei der Dokumentation, schult Ihre Teams und vertritt Sie gegenüber Aufsichtsbehörden. Zudem bleibt er kontinuierlich über Rechtsentwicklungen informiert und passt Ihre Compliance entsprechend an.
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