Externer KI-Beauftragter für Unternehmen in Berlin und deutschlandweit

Wir machen Ihre KI Schritt für Schritt rechtssicher.

Ablauf der Beratung

 

  1. Bestandsaufnahme – Wir klären Ziele und Fragen.
  2. Lückencheck – Wo stehen Sie? Wo hakt’s?
  3. Benennung – Wir übernehmen offiziell die Rolle “Externer KI-Beauftragter”.
  4. Dokumente & Regeln – Was nötig ist, bereiten wir verständlich auf.
  5. Begleitung – Schulungen, Updates, jährliche Checks.

Externer KI-Beauftragter in Berlin (AI Officer) – Leistungen und Preise

KI-Beratung und Bestellung eines externen KI-Beauftragten

Dieses Angebot zur Bestellung eines externen KI-Beauftragten richtet sich an alle Unternehmen, die KI-Anwendungen rechtssicher, nach Compliance-Norm und ethisch vertretbar in ihrem Arbeitsalltag implementieren möchten.

Bestellungspauschale zum KI-Beauftragten nach EU-AI-Act:

Aufgaben eines externen KI-Beauftragten

  • Prüfung und Beratung

Inklusive:

  • Berufung als externer KI-Beauftragter
  • Erstellung einer KI-Richtlinie für Ihr Unternehmen
  • persönliche Betreuung mit festem Ansprechpartner
  • Gap-Analyse (Statuscheck)
  • Remote, auf Wunsch auch vor Ort
  • Unterstützung rund um ethische Themen, Einführung von KI in Ihrem Unternehmen, TOM, DSGVO u.v.m.
  • Regelmäßige Audits Ihrer Prozesse, Tätigkeitsberichte
  • Maßnahmenplan und Priorisierung
  • Für KMUs, Konzerne und soziale Träger und Einzelunternehmer
  • Regelmäßige Updates zur KI-Gesetzgebung
  • Umfassende Dokumentation, KI-Verzeichnis, Richtlinien, Vorlagen und Muster

Preisgrundlage

Die Preise richten sich nach Unternehmensgröße.
Wir senden Ihnen auf Wunsch gern ein individuelles Angebot zu.

KI-Beauftragter Datenschutzkonform

Start

Bis 20 Mitarbeiter
€220,00 monatlich

KI-Beauftragter bundesweit

Boost

Bis 50 Mitarbeiter
€330,00 monatlich

KI-Beauftragter DSGVO konform

Scale

Bis 100 Mitarbeiter
€550,00 monatlich

KI-Beauftragter Berlin

Pro

Bis 250 Mitarbeiter
€660,00 monatlich

KI Beauftragter Audit

KI Start Audit

Das „Must-do“ für alle Unternehmen, die KI oder/und GPAI einsetzen

Erst-Audit zur Einordnung der KI-VO

Risikobewertung und Klassifizierung

Bestandsaufnahme der bestehenden oder geplanten KI-Systeme

Handlungsempfehlungen zur KI-Compliance und Risikominimierung

Erstellung eines Maßnahmenplans

Abschlussgespräch der nächsten Schritte

Wir erstellen Ihre KI Unternehmensrichtlinie

2.050 € einmalig

Vergleich KI-Beauftragter extern/intern

Thema Intern Externer KI-B. (mit uns)
Zeitaufwand Hoch, neben dem Tagesgeschäft Planbar, wir nehmen Arbeit ab
Wissen Muss aufgebaut werden Sofort da
Unabhängigkeit Begrenzt Neutraler Blick von außen
Verfügbarkeit Hängt an einzelnen Personen Vertretung & feste Reaktionszeiten
Skalierung Schwer Prozesse sind erprobt

Fazit: Für die meisten KMU ist extern schneller, günstiger und stressfreier.

Mit Wiemer Arndt profitieren Sie mehrfach:

Sie mindern nicht nur Ihr unternehmerisches Haftungsrisiko durch den EU AI Act, sondern punkten mit einer transparenten und compliant gestalteten KI-Governance auch bei Kunden, Auftraggebern und Partnern.

Was wir bieten

  • Berufung als externer KI-Beauftragter
  • persönliche Betreuung mit festem Ansprechpartner
  • Vor Ort und/oder Remote
  • Unterstützung rund um ethische Themen, Einführung von KI in Ihrem Unternehmen, TOM, DSGVO, Schulungen, Auditierung u.v.m.
  • Audits Ihrer Prozesse
  • Für KMUs, Konzerne und soziale Träger und Einzelunternehmer
  • Regelmäßige Updates zur KI-Gesetzgebung
  • Umfassende Dokumentation, Vorlagen und Muster

Treten Sie direkt unverbindlich mit uns in Kontakt für detaillierte Informationen zu unserem Angebot als KI-Beauftragter

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Ihr externer KI-Beauftragter für EU AI Act Compliance

Mit Wiemer Arndt sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite bei der Implementierung von KI-Systemen.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre KI-Systeme rechtssicher gestalten und alle Compliance-Anforderungen erfüllen. Mit externen KI-Beauftragten von Wiemer Arndt erhalten Sie professionelle KI-Governance.

Warum sprechen viele Vorteile für einen externen KI-Beauftragten?

Es sprechen viele Vorteile für die Bestellung eines externen KI-Beauftragten (Auch KI-Officer / AI-Officer). Zum einen bindet die interne Beauftragung eines KI-Beauftragten erhebliche personelle Ressourcen. Mit der Bestellung eines externen KI-Beauftragten können Sie also Personalkapazitäten und die Kosten für die umfassende Weiterbildung des jeweiligen Mitarbeiters in KI-Recht und Compliance einsparen.

Zum anderen hat ein externer KI-Beauftragter einen professionellen und objektiven Blick auf die KI-Systeme und Organisationsabläufe und ist weniger von internen Interessenskonflikten betroffen. Dies ist besonders wichtig bei der Bewertung von Hochrisiko-KI-Systemen und der Implementierung menschlicher Kontrolle.

Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, einen KI-Beauftragten (AI Officer) zu benennen. Verbindlich ist u. a. Art. 4 AI Act: Unternehmen müssen angemessene KI-Kompetenz sicherstellen (Schulungen, Prozesse, Zuständigkeiten). Die Benennung einer verantwortlichen Ansprechstelle/AI Officer ist ein wirksamer Weg, diese Pflichten umzusetzen – besonders bei Hochrisiko-Systemen.

Das All-Inclusive-Paket: KI-Governance und Datenschutz aus einer Hand

Sie möchten gern das All-Inclusive-Paket, um alle Unternehmensprozesse und KI-Systeme möglichst compliant zu gestalten? Dann bieten wir Ihnen gern die Kombination aus der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten und eines externen KI-Beauftragten an. Dies empfiehlt sich insbesondere für IT-lastige, digitale Unternehmen sowie Organisationen mit komplexen KI-Anwendungen und der vermehrten Nutzung von Hochrisiko-KI-Systemen.

Sie beschäftigen bereits einen internen KI-Verantwortlichen und möchten ihn gern regelmäßig mit aktuellem Fachwissen zum EU AI Act unterstützen? Dann wählen Sie doch eine Kombination aus interner Kompetenz und externer KI-Beratung. Wir unterstützen Ihren Mitarbeiter dann gern in allen Belangen der KI-Compliance.

EU AI Act vs. Datenschutz: Warum KI-Governance über DSGVO hinausgeht

Der Schutz bei KI-Systemen ist ein wichtiges Thema in der heutigen Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf die sich ständig verändernden Technologien und das Aufkommen neuer KI-Regulierung. In der EU sind die wichtigsten Regelwerke der EU AI Act (KI-Verordnung) und die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Obwohl beide Gesetze Schutzfunktionen haben, gibt es wesentliche Unterschiede und Ergänzungen.

Gemeinsamkeiten zwischen EU AI Act und DSGVO

Eines der offensichtlichsten Merkmale, die EU AI Act und DSGVO gemeinsam haben, ist ihr Schutzzweck. Beide Regelwerke sollen Sicherheit gewährleisten, indem sie festlegen, wie Unternehmen und Organisationen mit Daten und KI-Systemen umgehen müssen. Sie legen auch fest, welche Rechte Personen haben, um sich vor risikoreichen KI-Anwendungen zu schützen. Dies bedeutet, dass sowohl der EU AI Act als auch die DSGVO bestimmte Anforderungen an die Verarbeitung und den Einsatz von KI-Systemen stellen. Seit dem 01.08.2024 ist der EU AI Act in Kraft, mit einer gestaffelten Anwendung bis zum 02.08.2026/2027 +.

Unterschiede: Warum ein KI-Officer mehr als nur Datenschutz abdeckt

Trotz einiger Gemeinsamkeiten gibt es deutliche Unterschiede zwischen dem EU AI Act und der DSGVO. Der größte Unterschied liegt in ihrem Anwendungsbereich: Der EU AI Act regelt KI-Systeme unabhängig davon, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die DSGVO hingegen gilt nur bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Risikoklassifizierung von KI-Systemen

Der EU AI Act unterscheidet zwischen verschiedenen Risikoklassen (unannehmbares Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko, minimales Risiko) und definiert entsprechende Anforderungen.

KI-Ethik und Fairness

Über Datenschutz hinaus müssen KI-Systeme ethischen Grundsätzen entsprechen, Diskriminierung vermeiden und Transparenz gewährleisten.

Menschliche Aufsicht

Hochrisiko-KI-Systeme erfordern meaningful human oversight – eine Anforderung, die über klassischen Datenschutz hinausgeht.

Technische Dokumentation

Umfassende Dokumentationspflichten für KI-Systeme, Algorithmen und Trainingsverfahren sind spezifisch für KI-Governance erforderlich.

Beispiele für Hochrisiko-KI-Systeme:

KI-Systeme in der Personalauswahl und Bewerbermanagement, Kreditscoring und Finanzdienstleistungen, medizinische Diagnostik und Gesundheitswesen, biometrische Identifikation und Überwachung, Bildungsbewertungen und Prüfungssysteme, sowie KI in kritischen Infrastrukturen wie Verkehr und Energieversorgung.

Warum menschliche Kontrolle bei KI-Systemen unverzichtbar ist:

Menschliche Aufsicht (Human Oversight) ist ein Kernprinzip des EU AI Act und für Hochrisiko-KI-Systeme verpflichtend. Dies bedeutet, dass qualifizierte Personen in der Lage sein müssen, KI-Entscheidungen zu verstehen, zu überwachen und bei Bedarf zu korrigieren oder zu stoppen. Die menschliche Kontrolle stellt sicher, dass KI-Systeme verantwortungsvoll eingesetzt werden und ethischen Standards entsprechen.

Was sind Hochrisiko-KI-Systeme und warum ist menschliche Kontrolle unverzichtbar?

Hochrisiko-KI-Systeme sind laut EU AI Act solche, die ein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Personen darstellen können. Diese unterliegen besonderen Compliance-Anforderungen und strikten Auflagen.

Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich unsere KI-Expertise?

Unsere Qualifikation als externe AI-Officer basiert auf einer umfassenden Fortbildung zu allen relevanten rechtlichen und technischen Aspekten der KI-Governance:

  • EU AI Act (KI-Verordnung): Tiefgehende Kenntnisse der gesetzgeberischen Ziele, des Gesetzgebungsprozesses, der Anwendbarkeit und Risikoklassifizierung sowie der spezifischen Anforderungen an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.
  • Risikoklassifizierung und Compliance: Expertise in der Bewertung, in welche Risikoklasse KI-Systeme fallen und welche Anforderungen sich daraus für Anbieter und Betreiber ergeben, einschließlich der Durchsetzungsmechanismen des AI Acts.
  • KI-Ethik aus rechtlicher Perspektive: Verständnis der ethischen Anforderungen an KI-Systeme und deren rechtliche Implementierung im Unternehmenskontext.
  • Trainingsdaten-Compliance: Kenntnisse zu Herkunft, Risiken und Pflichten bei Trainingsdaten, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen von Datenschutz und Urheberrecht sowie Dokumentations- und Nachvollziehbarkeitspflichten.
  • Risikomanagement in KI-Projekten: Expertise in Risikofolgenabschätzung, Risikomonitoring und der systematischen Bewertung von KI-Risiken im Unternehmen.
  • ISO/IEC 42001 Standard: Kenntnisse des internationalen Standards für KI-Managementsysteme, dessen Aufbau, Kernprinzipien und praktische Implementierung.
Christian Arndt

Christian Arndt

Digitales

Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendungen. Zudem ist er zertifizierter KI-Beauftragter.

Das wichtigste zum Thema KI-Beauftragter in Kürze

1. Brauchen wir überhaupt einen KI-Beauftragten?

Wenn Sie KI einsetzen oder planen, ist eine verantwortliche Person sinnvoll – oft gefordert von Kunden oder Standards. Extern geht es schneller und unabhängiger.

2. Wie schnell können wir starten?

In der Regel innerhalb von 5–10 Werktagen. Das Erstgespräch ist kostenlos.

3. Was liefert das Angebot konkret?

Eine klare To-do-Liste, Vorlagen/Dokumente, Schulungen und eine feste Ansprechperson für Rückfragen.

4. Wie sind unsere Daten geschützt?

Wir arbeiten nach klaren Regeln, schließen Verträge zur Auftragsverarbeitung und speichern nur, was nötig ist.

5. Was besagt die Norm ISO 42001?

ISO/IEC 42001 ist die erste internationale Norm für ein Managementsystem für KI. Sie hilft Organisationen, den Einsatz von KI sicher, transparent und verantwortungsvoll zu steuern. Die Zertifizierung stärkt Vertrauen und zeigt nach außen gelebte Compliance.

6. Was besagt der EU AI Act (KI-VO)? Wann tritt er in Kraft?

Der EU AI Act ist das erste EU-Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Er ordnet KI-Systeme nach Risikostufen und legt dafür verbindliche Vorgaben fest. Die Verordnung tritt ab 2025 schrittweise in Kraft, mit Übergangsfristen von bis zu zwei Jahren.

Timeline:

7. Kann ein KI-Beauftragter auch gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein?

Ja, grundsätzlich kann eine Person beide Funktionen ausüben, sofern sie über die erforderlichen Qualifikationen für beide Bereiche verfügt und keine Interessenkonflikte bestehen. Dies kann sogar vorteilhaft sein, da sich KI-Governance und Datenschutz häufig überschneiden. Bei Wiemer Arndt bieten wir beide Services aus einer Hand an.

8. Ist die Bestellung eines KI-Beauftragten (AI Officers) Pflicht?

Nein, eine generelle Pflicht zur Benennung eines KI-Beauftragten gibt es derzeit nicht. Allerdings verlangen sowohl der EU AI Act als auch ISO 42001 klare Verantwortlichkeiten für den KI-Einsatz. Viele Unternehmen setzen deshalb freiwillig auf einen AI Officer, um Compliance, Transparenz und Risikomanagement sicherzustellen.

9. Wie unterscheidet sich die deutsche Umsetzung des EU AI Act von anderen EU-Ländern?

Der EU AI Act ist eine Verordnung und gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland. Unterschiede können bei der Aufsichtsstruktur und Durchsetzung entstehen. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde fungieren. Nationale Besonderheiten können sich bei der Auslegung bestimmter Vorschriften ergeben.

10. Wie kann ein externer KI-Beauftragter bei der praktischen Umsetzung helfen?

Ein externer KI-Beauftragter bringt spezialisierte Expertise und Objektivität mit. Er kann unabhängig bewerten, welche KI-Systeme welchen Risikoklassen zugeordnet werden, entwickelt maßgeschneiderte Compliance-Prozesse, unterstützt bei der Dokumentation, schult Ihre Teams und vertritt Sie gegenüber Aufsichtsbehörden. Zudem bleibt er kontinuierlich über Rechtsentwicklungen informiert und passt Ihre Compliance entsprechend an.

Bereiche des Datenschutz

Unser Angebot aktuell

Google Ads Webdsign SEO Google Platz Suchmaschinenoptimierung Barrierefreiheit
Webdesign
Datenschutz
it Sicherheit
IT Sicherheit
Datenschutzberatung Hamburg
Beratung
Datenschutzschulungen Schulung
Schulungen
Datenschutzbeauftragter extern Datenschutzberatung
DS Zeichen