Für wen gilt der EU AI Act? Anwendungsbereich, Rollen und Fristen für Unternehmen

Fünf bunte Holzspielfiguren neben einer dunkelblauen Mappe auf einem Holztisch, dahinter ein zugeklappter Laptop

Für wen gilt der EU AI Act? Die europäische KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) erfasst fast jedes Unternehmen, das KI-Systeme entwickelt, vertreibt oder beruflich nutzt. Branche und Unternehmensgröße spielen dafür keine Rolle. Entscheidend ist, welche Rolle Ihr Unternehmen gegenüber einem KI-System hat: Anbieter tragen die meisten Pflichten, Betreiber deutlich weniger.

Dieser Beitrag zeigt, wen Art. 2 KI-VO erfasst, wie Sie Ihre Rolle bestimmen, welche Ausnahmen es gibt und welche Fristen seit der Änderung durch den Digital-Omnibus im Juli 2026 gelten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der AI Act gilt für Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Produkthersteller und Bevollmächtigte. Auch Anbieter aus Drittländern sind erfasst, wenn ihre KI in der EU eingesetzt wird.
  • Wer ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung verwendet, etwa einen Chatbot, ist Betreiber.
  • Für die Frage, ob ein Unternehmen betroffen ist, zählt die Größe nicht. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten seit dem Digital-Omnibus aber Erleichterungen.
  • Ausgenommen sind unter anderem rein private Nutzung, Forschung vor dem Inverkehrbringen, militärische Zwecke und viele Open-Source-Systeme.
  • Die Anforderungen an Hochrisiko-KI gelten nach der Änderung ab dem 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. ab dem 2. August 2028 (Anhang I).

Für wen gilt der EU AI Act? Die Akteure nach Art. 2

Art. 2 Abs. 1 KI-VO legt fest, für wen die Verordnung gilt. Erfasst sind:

  • Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen oder KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck in Verkehr bringen, unabhängig davon, ob sie in der EU oder in einem Drittland niedergelassen sind
  • Betreiber von KI-Systemen, die ihren Sitz in der EU haben oder sich in der EU befinden
  • Anbieter und Betreiber aus Drittländern, wenn die Ausgabe des KI-Systems in der EU verwendet wird
  • Einführer und Händler von KI-Systemen
  • Produkthersteller, die KI-Systeme zusammen mit ihrem Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen
  • Bevollmächtigte von Anbietern, die nicht in der EU niedergelassen sind
  • betroffene Personen, die sich in der EU befinden

Die Verordnung knüpft also an Tätigkeiten rund um ein KI-System an. Ein KI-System ist nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO ein maschinengestütztes System, das mit unterschiedlichem Grad an Autonomie arbeitet und aus Eingaben Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen ableitet. Viele Werkzeuge aus dem Büroalltag, etwa Chatbots, Übersetzungs- oder Transkriptionsdienste, erfüllen diese Merkmale.

Anbieter oder Betreiber: Welche Rolle hat Ihr Unternehmen?

Die Pflichten hängen an der Rolle. Art. 3 KI-VO definiert die Akteure so:

Rolle Definition (Art. 3 KI-VO) Typisches Beispiel
Anbieter (Nr. 3) entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr oder nimmt es so in Betrieb, entgeltlich oder unentgeltlich Softwarehaus mit eigener KI-Funktion, Unternehmen mit selbst entwickeltem KI-Assistenten für den Eigengebrauch
Betreiber (Nr. 4) verwendet ein KI-System in eigener Verantwortung, außer im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit Kanzlei mit KI-Übersetzungsdienst, Pflegedienst mit KI-gestützter Dokumentation
Einführer (Nr. 6) in der EU niedergelassen, bringt ein KI-System mit Namen oder Marke eines Unternehmens aus einem Drittland in Verkehr Vertriebspartner, der ein KI-Produkt eines US-Herstellers erstmals in der EU anbietet
Händler (Nr. 7) stellt ein KI-System in der Lieferkette auf dem EU-Markt bereit, ohne Anbieter oder Einführer zu sein IT-Systemhaus, das KI-Software weiterverkauft
Bevollmächtigter (Nr. 5) in der EU ansässig, vom Anbieter schriftlich beauftragt, in dessen Namen Pflichten zu erfüllen EU-Vertreter eines Anbieters aus einem Drittland

Ein Unternehmen kann mehrere Rollen zugleich haben: Betreiber eines eingekauften Chatbots und Anbieter einer selbst entwickelten Anwendung. Deshalb lohnt sich die Einordnung pro System. Wie sich Anwendungen nach Architektur, Daten und Rolle ordnen lassen, zeigt unsere 8-Felder-Matrix für KI-Systeme.

Wann Betreiber zum Anbieter werden

Nach Art. 25 Abs. 1 KI-VO gelten Händler, Einführer, Betreiber oder sonstige Dritte als Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems, wenn sie

  • ein bereits in Verkehr gebrachtes Hochrisiko-KI-System mit ihrem Namen oder ihrer Marke versehen,
  • ein Hochrisiko-KI-System wesentlich verändern und es hochriskant bleibt oder
  • die Zweckbestimmung eines KI-Systems, auch eines KI-Systems mit allgemeinem Verwendungszweck, so ändern, dass es zu einem Hochrisiko-KI-System wird.

Ein Beispiel: Anhang III nennt KI-Systeme, die Bewerbungen sichten oder filtern, als hochriskant. Wer einen allgemeinen KI-Assistenten gezielt für diese Aufgabe einrichtet, sollte deshalb prüfen, ob er damit selbst zum Anbieter wird.

Wer ist vom AI Act ausgenommen?

Art. 2 KI-VO nimmt einige Bereiche ausdrücklich aus:

  • natürliche Personen, die KI ausschließlich im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit nutzen (Abs. 10)
  • KI-Systeme, die ausschließlich für militärische Zwecke, Verteidigungszwecke oder Zwecke der nationalen Sicherheit eingesetzt werden (Abs. 3)
  • KI-Systeme und -Modelle, die eigens für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung entwickelt und in Betrieb genommen werden (Abs. 6)
  • Forschungs-, Test- und Entwicklungstätigkeiten vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme; Tests unter Realbedingungen sind davon nicht ausgenommen (Abs. 8)
  • KI-Systeme unter freien und quelloffenen Lizenzen, es sei denn, sie sind hochriskant oder fallen unter Art. 5 (verbotene Praktiken) oder Art. 50 (Transparenz) (Abs. 12)

Für Unternehmen ist vor allem die erste Ausnahme wichtig: Sobald KI für berufliche Aufgaben eingesetzt wird, greift sie nicht.

Gilt der AI Act auch für kleine Unternehmen?

Ja. Art. 2 KI-VO unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Auch der Handwerksbetrieb, der ein KI-Tool für Angebote nutzt, ist in der Regel Betreiber. Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO gilt für alle Anbieter und Betreiber. Seit dem 27. Juli 2026 verlangt sie Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz des Personals unterstützen.

Der Digital-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) hat Begriffe für KMU und kleine Midcap-Unternehmen in die KI-Verordnung aufgenommen und sieht für sie Erleichterungen vor. Dazu gehören:

  • eine vereinfachte technische Dokumentation für Hochrisiko-KI-Systeme mit einem Formular der EU-Kommission
  • ein vorrangiger Zugang zu KI-Reallaboren
  • die Pflicht der Mitgliedstaaten, bei Sanktionen die Interessen und das wirtschaftliche Überleben dieser Unternehmen zu berücksichtigen

Seit wann gilt der EU AI Act? Fristen nach dem Omnibus

Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Ihre Pflichten gelten gestaffelt. Die Digital-Omnibus-Verordnung ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat mehrere Termine verschoben:

Ab Was gilt
2. Februar 2025 Kapitel I und II: allgemeine Bestimmungen einschließlich KI-Kompetenz (Art. 4) und verbotene Praktiken (Art. 5)
2. August 2025 unter anderem Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance und Sanktionen
27. Juli 2026 geänderte Fassung von Art. 4 und weitere Änderungen durch den Digital-Omnibus
2. August 2026 allgemeiner Geltungsbeginn, unter anderem der Transparenzpflichten nach Art. 50
2. Dezember 2026 neue Verbote für KI-Systeme, die intime oder sexuelle Darstellungen realer Personen ohne deren Zustimmung oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen; Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden
2. Dezember 2027 Anforderungen an Hochrisiko-KI nach Art. 6 Abs. 2 und Anhang III, zum Beispiel in Beschäftigung, Bildung und Biometrie
2. August 2028 Anforderungen an Hochrisiko-KI nach Art. 6 Abs. 1 und Anhang I, also KI in regulierten Produkten

Was die Transparenzpflichten konkret für Chatbots und KI-generierte Inhalte bedeuten, erklärt unser Beitrag Transparenzpflichten für KI-Systeme.

So prüfen Sie in fünf Schritten, ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist

  1. KI-Inventar anlegen: Erfassen Sie alle KI-Systeme, die im Unternehmen genutzt, entwickelt oder vertrieben werden, auch kostenlose Tools und KI-Funktionen in bestehender Software.
  2. Rolle je System bestimmen: Sind Sie Anbieter, Betreiber, Einführer oder Händler?
  3. Rollenwechsel prüfen: Versehen Sie ein System mit Ihrem Namen, verändern Sie es wesentlich oder setzen Sie es für einen neuen Zweck ein (Art. 25)?
  4. Risiko einordnen: Handelt es sich um eine verbotene Praktik (Art. 5), um Hochrisiko-KI (Art. 6 mit Anhang I oder III), um ein System mit Transparenzpflichten (Art. 50) oder um ein System ohne besondere Anforderungen?
  5. Pflichten und Fristen zuordnen: Legen Sie Verantwortliche fest und planen Sie Maßnahmen zur KI-Kompetenz für alle Beschäftigten, die mit KI arbeiten.

Für die Prüfung einzelner Systeme eignet sich die AI Act & DSGVO Master-Checkliste für KI-Systeme bei ShapeMinds, unserem Schwesterunternehmen.

Häufige Fragen

Gilt der EU AI Act auch, wenn wir nur ChatGPT oder einen anderen Chatbot nutzen?

In der Regel ja. Wer ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung verwendet, ist Betreiber. Dann gilt mindestens die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4. Je nach Einsatz können Transparenzpflichten nach Art. 50 hinzukommen.

Gilt der AI Act für Unternehmen außerhalb der EU?

Ja, wenn sie KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen oder wenn die Ausgabe ihres KI-Systems in der EU verwendet wird (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c).

Sind Open-Source-KI-Systeme ausgenommen?

Grundsätzlich ja. Die Ausnahme gilt aber nicht, wenn das System hochriskant ist oder unter Art. 5 oder Art. 50 fällt.

Muss ein kleines Unternehmen den AI Act beachten?

Ja. Die Größe entscheidet nicht darüber, ob die Verordnung gilt. Seit dem Digital-Omnibus gibt es für KMU und kleine Midcap-Unternehmen aber Erleichterungen, etwa bei der technischen Dokumentation.

Quellen

Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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