Expressversand

In einem aktuellen Urteil hat das OLG Karlsruhe über die Zulässigkeit von voreingestelltem kostenpflichtigem Expressversand in Online-Shops entschieden:

https://www.vzbv.de/sites/default/files/2024-06/OLG%20Karlsruhe_26.03.2024.pdf

Das OLG Karlsruhe entschied am 26.03.2024, dass kostenpflichtiger Expressversand in Online-Shops nicht als Standard-Einstellung voreingestellt sein darf. Kunden müssen die kostenpflichtige Option aktiv wählen (Opt-In). Die Entscheidung bekräftigt, dass Voreinstellungen, die Zusatzkosten verursachen, unzulässig sind und Transparenz im Online-Handel gewährleistet sein muss. Der Online-Shop PEARL hatte Expressversand als Voreinstellung gewählt, was das Gericht als Wettbewerbsverstoß ansah. Dies bestätigte die vorherige Entscheidung des LG Freiburg. Gemäß § 312a Abs. 3 Satz 1 BGB ist eine solche Vereinbarung nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vom Verbraucher gewählt wird und nicht durch eine Voreinstellung erzwungen wird.

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Christian Arndt
Christian Arndt
Veröffentlicht am 26. Juni 2024

Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendung.