Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass die EU-Kommission 400 Euro Schadensersatz an einen Webseitenbesucher zahlen muss. Grund dafür ist die unzulässige Weitergabe einer IP-Adresse an Meta (Facebook). In diesem Zusammenhang betonte das Gericht, dass zum damaligen Zeitpunkt keine ausreichenden Garantien für die Datenübermittlung in die USA vorlagen.
Die Klage umfasste ursprünglich mehrere Punkte, von denen einige abgewiesen wurden. Unter anderem konnte die Kommission nachweisen, dass die Datenübertragung an Amazon Web Services innerhalb Europas verblieb. Laut Vertrag sollten die Daten bei Speicherung und Übertragung im europäischen Raum verbleiben. Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig transparente und rechtskonforme Datenflüsse sind – insbesondere bei internationalen Transfers.