Enterprise Search: Die Lösung für das Datenchaos im Unternehmen

Enterprise Search: Von der Datenflut zur intelligenten Suche

In der heutigen Arbeitswelt sammeln sich in Unternehmen und kirchlichen Einrichtungen riesige Mengen an Daten an. Informationen aus E-Mails, Intranets, CRM- und ERP-Systemen, Datenbanken und Cloud-Diensten türmen sich zu wahren Datenbergen auf.

Da den Überblick zu behalten und schnell das Richtige zu finden, wird zur täglichen Herausforderung. Enterprise Search schafft hier Abhilfe: Sie durchsucht systemübergreifend alle relevanten Datenquellen und liefert verlässliche Ergebnisse – effizient, intelligent und zentral.

Doch mit der Leistungsfähigkeit wachsen auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen. Insbesondere im kirchlichen Bereich gelten zusätzlich die Bestimmungen des DSG-EKD, die bei der Implementierung berücksichtigt werden müssen.

Was ist Enterprise Search?

Enterprise Search, oft auch als „unternehmensweite Suche“ bezeichnet, ist im Grunde eine spezielle Suchmaschine für alle Daten eines Unternehmens. Diese Technologie geht weit über einfache Dokumentensuche hinaus und erfasst Informationen aus den verschiedensten Quellen: Intranets, E-Mails, CRM- und ERP-Systemen, Datenbanken und Cloud-Diensten.

Das System funktioniert durch drei Hauptkomponenten: Eine Crawling/Indexing Engine sammelt die Daten aus den verschiedenen Quellen und speichert sie in einem zentralen Index.

Eine Query Engine durchsucht diesen Index bei Suchanfragen, während eine Ranking/Relevancy Engine dafür sorgt, dass die wichtigsten Ergebnisse zuerst angezeigt werden. Das Interface erfolgt meist über einen Webbrowser, ähnlich wie bei Google, aber mit speziellen Funktionen, die genau auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind.

Der große Vorteil: Enterprise Search kann verschiedene Datenquellen gleichzeitig durchsuchen, was besonders in großen Unternehmen mit zahlreichen Informationssystemen von Vorteil ist. Dies unterscheidet sie von herkömmlichen Datenbankabfragen, die meist auf eine einzige Datenquelle beschränkt sind und oft komplexe Abfragesprachen wie SQL erfordern.

Datenschutzrechtliche Herausforderungen nach DSGVO und DSG-EKD

Zugriff bedeutet nicht automatisch Verarbeitungsrecht

Ein zentrales Missverständnis beim Einsatz von Enterprise Search: Nur weil ein Nutzer technisch auf einen Bereich zugreifen darf, heißt das noch nicht, dass die damit verbundenen Datenverarbeitungen – beispielsweise durch automatische Indexierung oder semantische Auswertung – auch rechtlich zulässig sind.

Die Rechtsgrundlage für Verarbeitungen mittels Enterprise Search sollte grundsätzlich mit dem Zweck vereinbar sein, auf dessen Grundlage die Daten ursprünglich erhoben wurden.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Enterprise Search kann unbeabsichtigt besonders sensible Daten indexieren – etwa Gesundheitsdaten, religiöse Überzeugungen oder politische Meinungen. Diese besonderen Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur unter strengen Voraussetzungen verarbeitet werden, beispielsweise mit ausdrücklicher Einwilligung oder zur Erfüllung arbeitsrechtlicher oder kirchlicher Pflichten.

Neue Verarbeitungsvorgänge erkennen mit Enterprise Search

Entstehen durch den Einsatz der Enterprise Search neue Datenverarbeitungen – beispielsweise durch Überwachung, Auswertung oder Zusammenführung von Mitarbeiterdaten –, muss diese Datenverarbeitung auf eine separate Rechtsgrundlage gestützt werden.

Moderne Funktionen wie Semantik, Künstliche Intelligenz oder automatische Tagging-Systeme können neue Verarbeitungsvorgänge schaffen, etwa Profilbildung oder Mitarbeiterüberwachung.

Datenschutz-Folgenabschätzung und KI-Integration

Unternehmen sollten prüfen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist, insbesondere wenn neue Technologien wie Künstliche Intelligenz in die Enterprise Search integriert werden.

Diese Technologien können zwar die Suchergebnisse verbessern, indem sie Beziehungen zwischen Daten erkennen und individuelle Antworten generieren, sie können jedoch auch neue Datenschutzrisiken mit sich bringen.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Da Enterprise Search auf eine Vielzahl von Datenquellen zugreift, besteht die Gefahr, dass sensible Daten für unbefugte Mitarbeiter zugänglich werden. Daher ist es unerlässlich, dass die Einführung einer Enterprise Search-Lösung auf den bestehenden Berechtigungskonzepten eines Unternehmens basiert.

Es muss sichergestellt werden, dass Benutzer nur auf die Daten zugreifen können, die ihnen auch in den Quellsystemen zugänglich sind.
Folgende technische und organisatorische Maßnahmen sind dabei besonders wichtig:

  • Strikte Berechtigungskonzepte, die die ursprünglichen Zugriffsrechte respektieren
  • Indexfilter für besonders schützenswerte Daten
  • Umfassende Auditlogs zur Nachverfolgung von Zugriffen
  • Automatische Löschroutinen für veraltete Daten
  • Klare Trennung von Rollen und Verantwortlichkeiten

Transparenz und Betroffenenrechte

Enterprise Search muss so konzipiert sein, dass sie die Betroffenenrechte technisch unterstützt. Dazu gehören Informationspflichten über die Datenverarbeitung, das Recht auf Auskunft und Löschung, das Widerspruchsrecht sowie der Schutz vor automatisierten Entscheidungen. Mitarbeiter müssen verstehen können, welche ihrer Daten wie durchsucht und verarbeitet werden.

Einbindung von Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat

Bei der Einführung einer Enterprise Search stellen sich komplexe Fragen: Welche Systeme und Datenquellen sollen durchsucht werden? Welche Berechtigungsstrukturen müssen berücksichtigt werden? Die korrekte Umsetzung des Berechtigungskonzepts ist eine komplexe Aufgabe, die noch komplizierter wird beim Einsatz moderner Enterprise-Search-Lösungen mit Analysefunktionen.

Es ist daher ratsam, den Datenschutzbeauftragten bereits in der Auswahlphase der Lösung einzubeziehen, um sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben und speziellen Richtlinien von Anfang an berücksichtigt werden.

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 BetrVG hinsichtlich „technischer Kontrolleinrichtungen“ ein Mitbestimmungsrecht und sollte daher bereits im Auswahlprozess der Enterprise Search-Lösung einbezogen werden. Eine Informationspflicht bezüglich der Änderung und Einführung von IT-Systemen obliegt dem Arbeitgeber gemäß § 80 BetrVG.

Der Betriebsrat muss auch hinzugezogen werden, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, dass aufgrund der IT-Anwendung eine Überwachung, Auswertung oder Zusammenführung von Mitarbeiterdaten denkbar ist.

Fazit zu Enterprise Search

Effizienz mit Verantwortung verbinden
Enterprise Search ist eine leistungsstarke Technologie, die Unternehmen dabei unterstützen kann, die wachsende Menge an Daten effizient zu durchsuchen und relevante Informationen schnell zu finden. Sie ist ein mächtiges Werkzeug – aber nur bei sorgfältiger Einbindung der Datenschutzregeln.

Unternehmen und kirchliche Stellen müssen die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Herausforderungen ernst nehmen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gewährleisten zu können. Wer die DSGVO und das DSG-EKD verantwortungsvoll umsetzt, profitiert von strukturierter Information ohne Kontrollverlust.

Bevor diese Technologie im Unternehmen eingeführt wird, sollten auf jeden Fall der Betriebsrat und der Datenschutzbeauftragte frühzeitig mit ins Boot geholt werden. Nur so lassen sich die Potenziale der Enterprise Search voll ausschöpfen, ohne datenschutzrechtliche Risiken einzugehen.

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