In vielen Unternehmen gehören KI-gestützte Verfahren, automatisierte Abläufe und neue Formen der Datennutzung inzwischen ganz selbstverständlich zum Alltag. Gleichzeitig zeigt sich jedoch immer häufiger, dass die bestehende Datenschutz- und Digitalgesetzgebung damit kaum Schritt halten: Sie sind oft so komplex und widersprüchlich, dass sie sich in der Praxis nur schwer anwenden lassen.
Am 19. November 2025 hat die EU-Kommission darauf reagiert und ein umfangreiches Reformpaket vorgestellt, das die Gesetzgebung vereinfachen soll. Ebenfalls gibt es Neuerungen in Bezug auf den Datenschutz in der Kinder- und Jugendarbeit, die sich einem Gutachten der Stiftung Datenschutz entnehmen lassen.
Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen praxisnahen Überblick geben, welche Neuerungen 2026 auf Ihr Unternehmen zukommen könnten und wo jetzt Handlungsbedarf entsteht.
1. Warum die EU jetzt handelt und warum Unternehmen genau hinschauen sollten
Viele aktuelle Regelwerke, unter anderem DSGVO, Data Act, KI-Verordnung, ePrivacy, NIS-2, sind über Jahre entstanden und häufig nicht sauber aufeinander abgestimmt. Das führt in der Praxis zu:
- Rechtsunsicherheiten
- hohem Dokumentations- und Meldeaufwand
- widersprüchlichen Anforderungen
- fehlender Umsetzbarkeit bei KI- und Forschungsprojekten
Die Digitalgesetzgebung soll nun mit einem „digitalen Omnibus“ korrigiert werden, dessen Ziele Entlastung, Rechtsklarheit und Praxisnähe, ohne dabei den Grundrechtsschutz abzuschwächen, sind.
Mehr dazu erläutern wir auch in unserem Beitrag: „Datenschutz 2025: Weniger Bürokratie, mehr Klarheit“
2. Die wichtigsten geplanten Neuerungen und was sich für Ihre Organisation ändern könnte
a) Neue Definition von personenbezogenen Daten bei Pseudonymisierung
Künftig sollen pseudonymisierte Daten für eine Organisation nicht mehr als personenbezogen gelten, wenn sie vernünftigerweise keine Möglichkeit hat, die Identität wiederherzustellen.
Praktischer Effekt:
- Weniger Prozesse fallen unter die DSGVO.
- Auskunfts- und Löschrechte greifen auf solche Daten nicht mehr.
- Unternehmen erhalten mehr Spielraum bei Analyse und KI-Training.
Das ist eine der stärksten Verschiebungen im Datenschutz seit 2018.
b) Forschung & KI: Erweiterter Forschungsbegriff + neue Rechtsgrundlage
Erstmals soll ausdrücklich anerkennt werden, dass Forschung auch kommerziell sein darf.
Damit verbunden:
- deutlich mehr Rechtssicherheit für Forschungs- und Entwicklungsabteilungen
- breitere Nutzung bestehender Datensätze
- erleichterte Weiterverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke
- neue Rechtsgrundlage für KI-Forschung in Art. 9 DSGVO
Unternehmen mit Entwicklungs- oder Innovationsbereichen profitieren hier stark.
c) Missbräuchliche Auskunftsanfragen können abgelehnt werden
Dass Auskunftsersuchen taktisch eingesetzt werden (z. B. in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten) und enormen Aufwand verursachen, ist ein bei Organisationen durchaus bekanntes Problem.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, sieht der Entwurf folgendes vor:
- Ablehnung möglich bei offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Anfragen
- alternativ: angemessene Gebühr
- Dokumentationspflicht bleibt, aber deutlich mehr Handlungsspielraum
Hier entstünden 2026 echte Erleichterungen, sofern die Ablehnung sauber begründet werden kann.
d) Vereinfachung der Informationspflichten
Informationspflichten sollen verhältnismäßiger werden. Mögliche Folgen:
- Bei einfachen Standardverarbeitungen könnte Informationspflicht entfallen.
- Wiederholte oder „bereits bekannte“ Standardinformationen müssten nicht mehr bereitgestellt werden.
- Bei Forschung mit Alt-Daten reicht künftig eine öffentliche Information, z. B. auf der Website.
Dies würde Unternehmen spürbar entlasten.
e) Datenpannen: Neue Risikodefinition und längere Meldefrist
Die Meldefrist soll von 72 auf 96 Stunden verlängert werden.
Viel relevanter ist jedoch die geplante Änderung der Risikodefinition:
- Meldepflicht nur noch bei hohem Risiko
- geringe oder normale Risiken → lediglich interne Dokumentation
- geplante europaweit einheitliche Risikokriterien
Unternehmen erhielten damit mehr Verantwortung und mehr Handlungsspielraum, müssen aber gleichzeitig ihre internen Prozesse sauber dokumentieren.
f) Besonderheiten für Jugendhilfeträger
Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind die geplanten gesetzlichen Änderungen besonders relevant.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger
- erfolgt häufig unter Beteiligung mehrerer Stellen,
- umfasst regelmäßig sensible Inhalte,
- und die geplanten Neuerungen zur Risikodefinition, zu Auskunftsersuchen und zu vereinfachten Informationspflichten wirken sich unmittelbar auf die tägliche Praxis aus.
Gleichzeitig bleibt das Schutzniveau für Minderjährige unverändert hoch. Altersgerechte Informationen, transparente Entscheidungsprozesse und eine sorgfältige Dokumentation bleiben daher ebenso wichtig wie bisher.
3. Was bedeuten die Digitalgesetzgebung und der Jugendschutz für Ihr Unternehmen im Jahr 2026?
Mehr Spielräume, mehr Verantwortung
Die Reformen zielen ausdrücklich auf Entlastung, jedoch würde der Gesetzgeber durch diese zeitgleich folgendes verlangen:
- Vertrauen in die eigenverantwortliche Risikoabwägung
- gründliche Dokumentation von Entscheidungen
- transparente, nachvollziehbare Prozesse
- eine reflektierte interne Governance-Struktur
Das heißt:
Datenschutz wird 2026 nicht strenger, fordert allerdings eine intelligente Umsetzung.
4. Wie wir Sie unterstützen und warum Ihre Vorbereitung jetzt entscheidend ist
Noch ist die EU-Reform nicht verabschiedet, die Richtung ist jedoch klar:
Weniger Bürokratie, mehr Praxisnähe und mehr Handlungsspielraum.
Wir empfehlen Unternehmen bereits 2025/2026:
- interne Prozesse auf „hohes Risiko“ prüfen
- Einsatz von KI-Tools frühzeitig bewerten
- Pseudonymisierungs- und Forschungsprozesse analysieren
- Auskunftsanfragen künftig zweigleisig managen
- Informationspflichten kritisch prüfen und ggf. vereinfachen
- die Dokumentation strategisch verschlanken
Für einen tiefergehenden Einblick haben wir ein Fachpapier für Unternehmensleitungen vorbereitet, das Sie bei uns anfordern können.
Dieses enthält u. a.:
- konkrete Risikoabgrenzungen
- Fallbeispiele
- Checklisten
- strategische Empfehlungen für 2026
- praxisnahe Auslegung der EU-Vorschläge
Geben Sie das Fachpapier Ihrer Abteilung für Compliance und IT weiter zur Umsetzung und kommen Sie bei der konkreten Umsetzung auf Ihre Datenschutzbeauftragten zu.
Veröffentlicht am 9. Dezember 2025
Hermine Klehm ist Content-Managerin mit einem Hintergrund in Deutscher Literatur und Philosophie. Sie verfasst Inhalte für Blogs und Websites. Mit einem feinen Gespür für Sprache und Struktur verbindet sie kreative Textarbeit mit strategischem Content-Marketing.

