dsgvo konforme instant messenger im Gesundheitswesen

Schnell einmal ein EKG rüberschicken oder die Patient : innendaten an den / die Kolleg : in senden: DSGVO konforme Instant Messenger im Gesundheitswesen und gerade in Krankenhäusern sind längst zu praktischen und viel genutzten Tools in medizinischen Einrichtungen geworden. Aber wie genau achten Mitarbeitende im Gesundheitswesen auf den Datenschutz? Eine aktuelle Studie zeigt: noch nicht genug.

Face-to-face ist nicht möglich? Dann geht’s über den Messenger

Eine Umfrage der European Heart Rhythm Association (EHRA) legt nahe, dass sich noch immer viele Mitarbeitende im Gesundheitswesen zu wenig Gedanken um die DSGVO-konforme Datenübermittlung machen. Für die Umfrage wurden zwischen November 2020 und Januar 2021 medizinische Angestellte über verschiedene Kommunikationskanäle (Twitter, LinkedIn, Facebook) zur Teilnahme eingeladen.

Insgesamt haben sich 281 Personen aus 33 Ländern an der Umfrage beteiligt. Nahezu alle Teilnehmenden der Umfrage sind in der Kardiologie tätig (90,1 Prozent). Die Ergebnisse der Studie zum Datenschutz im Gesundheitswesen zeigen, dass es hier einen dringenden Schulungsbedarf gibt. 88,3 Prozent der Befragten geben an, dass sie regelmäßig klinische Daten per Instant Messenger an Kolleg : innen versenden, 90,3 Prozent geben an, regelmäßig solche Daten zu erhalten.

Bei der Frage nach einer Bewertung verschiedener Kommunikationsmöglichkeiten liegen Instant Messenger auf Platz zwei. 29,3 Prozent gaben an, dass sie den Messenger sehr häufig nutzen, nur das persönliche Gespräch kann das toppen (63 Prozent).

Vorteile des Instant Messagings

  • schnelle Kommunikation (82 Prozent)
  • einfacher Weg der Kontaktaufnahme zu vielen Kolleg : innen  (76,7 Prozent)
  • erlaubt Echtzeit-Gespräch (57,5 Prozent)
  • Gruppenchats: Gespräch kann auf mehrere teilnehmende Personen erweitert werden (47,4 Prozent)
  • keine Notwendigkeit von persönlichen Treffen (41,7 Prozent)
  • schneller Weg, um Wissen auszutauschen und dabei auch zu lernen (40,8 Prozent)
  • auch in aktueller pandemischer Lage möglich (28,1 Prozent)

Die Vorteile sind unbestreitbar: Anstatt lange Wege zu gehen, kann man schnell Daten anfordern, um eine Entscheidung zu treffen oder die aktuelle Situation eines / einer Patient : in zu beurteilen. Auch das Konsultieren von mehreren Kolleg : innen gleichzeitig ist so schneller möglich, denn zeitaufwändige Besprechungstermine vor Ort fallen weg. Gerade zu Corona waren diese Vorteile nicht wegzudiskutieren.

Was wird geteilt?

  • EKG (88,6 Prozent)
  • Anamnese (61,8 Prozent)
  • Herzecho (55,7 Prozent)
  • CIED interrogations (53,5 Prozent)
  • Laborergebnisse (50,4 Prozent)
  • Röntgenbilder (41,2 Prozent)
  • Verschreibungen (36,8 Prozent)

Tatsächlich scheint der Wissens- und Meinungsaustausch im Team der größte Vorteil von vermeintlich DSGVO-konforme Instant Messenger im Gesundheitswesen zu sein, denn 79,4 Prozent der Befragten geben an, dass sie die medizinischen Daten mit Kolleg : innen in der gleichen Abteilung teilen. 63,6 Prozent schicken Daten an Kardiologie-Kolleg : innen in anderen Institutionen, 42,5 Prozent an Kolleg: innen aus anderen Fachrichtungen in derselben Einrichtung.

Interessant ist, dass mehr als die Hälfte der Befragten (54,4 Prozent) angeben, dass sie die Instant Messenger auch nutzen, um sich mit Patient : innen abzusprechen.

Welche Messenger werden im Gesundheitswesen genutzt?

  • WhatsApp (79,4 Prozent)
  • SMS (21,5 Prozent)
  • Siilo (14,5 Prozent)
  • Telegram (7,9 Prozent)
  • Facebook Messenger (7,9 Prozent)
  • Microsoft Teams (6,1 Prozent)

Wissenslücken führen zu Datenlücken

In der Umfrage zum Datenschutz im Gesundheitswesen gaben 29,3 Prozent der Befragten an, dass sie sich der Regelungen, die in der DSGVO verankert sind, nicht bewusst sind. Dementsprechend verwundert es nicht, dass nur 57 Prozent der Daten vor dem Versenden anonymisiert wurden und auch nur 56 Prozent der Daten, die empfangen wurden, anonymisiert waren.

Lediglich 23,6 Prozent der Teilnehmenden geben an, dass es in ihrer medizinischen Einrichtung spezifische Richtlinien oder Empfehlungen zur Nutzung von Instant Messaging im beruflichen Kontext gibt. 46,7 Prozent gaben an, dass es solche Richtlinien nicht gibt und weitere 29,8 Prozent erklärten, dass sie sich nicht bewusst seien, dass es solche Leitlinien geben könnte. Nur 17,3 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Einrichtung einen spezifisch für den beruflichen Kontext geeigneten Instant Messaging-Dienst anbietet und somit von der Nutzung von DSGVO konforme Instant Messenger im Gesundheitswesen ausgegangen werden kann.

DSGVO konforme Instant Messenger im Gesundheitswesen

Die gängigsten Messenger haben wir aufgeführt. Allerdings gibt es auch DSGVO konforme Instant Messenger im Gesundheitswesen. So wurden Ende 2020 in zwei hessischen Modellregionen die Secure Instant Messaging-App „Famedly“ der Famedly GmbH den beteiligten Arztpraxen zur Verfügung gestellt. Diese gaben nach der Teilnahme an der Studie an, dass der kollegiale Austausch mit anderen Arztpraxen einfacher war und stark gestiegen ist.

Auch aktuelle Umfragen zum Thema DSGVO Instant Messenger im Gesundheitswesen zeigen, dass das Wissen um die eingesetzte Technik bei den Mitarbeitenden im Gesundheitswesen nicht gestiegen ist und somit die Risiken für die Patient: innen nicht gesunken sind und die Digitalisierung im Gesundheitswesen (Stichworte: Kommunikation in der Medizin, Krankenhausinformationssysteme, Patienten-eAkte) noch nicht greift. Um so wichtiger ist die Sensibilisierung der Mitarbeitende im Gesundheitswesen.

Instant Messenger im Gesundheitswesen – Ja oder nein?

Es kommt wohl immer darauf an, welcher Anbieter genutzt wird, wie man diese Technik einsetzt und wie gut geschult die Menschen sind, die diese Datenverarbeitung dann vornehmen.

 

SHAPEMINDS

Verwenden nun Mitarbeitende in Krankenhäusern oder Arztpraxen Messenger, die nicht DSGVO-konform arbeiten, steigt das Risiko einer Datenschutzverletzung enorm. Einrichtungen des Gesundheitswesens haben also ein hohes Interesse daran, solche möglichen Datenlecks zu verhindern.

Instant Messaging sicher nutzen – in Datenschutzkonzept integrieren

  • Informieren und Sensibilisieren: Nutzende von Instant Messenger sollten alle notwendigen Informationen zum Thema Datenschutz im Gesundheitswesen erhalten, um Messenger möglichst sicher zu nutzen
  • Datenschutz-Schulungen zur praktischen Anwendung: Wie verschicke ich Daten möglichst datenschutzkonform? Wie kann die Anonymisierung von Daten schnell und ordentlich gelingen? Solchen Datenschutzschulungen für das Gesundheitswesen gibt es auch als Online-Angebote, so dass sie orts- und zeitunabhängig absolviert werden können.
  • Beraten lassen: Um den Datenschutz im beruflichen Alltag von Angestellten sicherstellen zu können, sollten Einrichtungen im Gesundheitswesen selbst einen Instant Messenger anbieten. Wird dieser – und nur dieser Messenger – genutzt, kann die Einrichtung sehr genau vorgeben, wie die datenschutzkonforme Kommunikation möglich ist.

 

Möchten Sie wissen, welche Instant Messenger datenschutzkonform sind und sich für das Gesundheitswesen eignen? Wir beraten Sie gern.
Kontaktieren Sie uns!
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn!

Tags: