Um Sie stets über aktuelle Entwicklungen im Datenschutz auf dem Laufenden zu halten, haben wir für Sie unsere Bits der Woche zusammengestellt. In dieser Rubrik bündeln wir die wichtigsten Nachrichten, Entscheidungen und Trends aus der Welt des Datenschutzes und der Informationssicherheit. So erhalten Sie einen kompakten Überblick über relevante Themen aus Rechtsprechung, Aufsichtspraxis, Technik und Politik.
Mit den Bits der Woche möchten wir Ihnen ermöglichen, zentrale Entwicklungen auf einen Blick zu erfassen. So bleiben Sie auch bei der Vielzahl an neuen Meldungen stets informiert über das, was für Datenschutzverantwortliche wirklich relevant ist.
„Cyberfestung Bayern“
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat mit der „Cyberfestung Bayern“ ein praxisorientiertes Angebot geschaffen, das insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen helfen soll, ihre IT-Sicherheit systematisch zu verbessern. Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Vorfälle aus der Wirtschaft, bei denen Unternehmen aus Bayern regelmäßig von Cyberangriffen betroffen sind – darunter kompromittierte E-Mail-Konten, gezielte Phishing-Attacken und schwerwiegende Erpressungsversuche durch Verschlüsselungstrojaner.
Diese Entwicklungen zeigen deutlich: Datenschutz und Cybersicherheit sind eng miteinander verknüpft und müssen gemeinsam gedacht werden, um wirksamen Schutz zu gewährleisten.
Neue Befugnisse durch Polizeivollzugsdienstgesetzes möglich
Das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zwingt den Gesetzgeber, das Polizeivollzugsdienstgesetz bis 2026 grundlegend zu überarbeiten. Nun liegt ein erster Entwurf des Innenministeriums vor.
Er enthält klarere Regeln für Eingriffe wie die vorsorgliche Datenspeicherung oder die Definition von Vorfeldstraftaten. Auch bislang rechtlich wackelige Maßnahmen erhalten eine ausdrückliche Grundlage, und unverhältnismäßige Befugnisse wie die Ausschreibung von Kontakt- und Begleitpersonen sollen entfallen.
Gleichzeitig enthält der Entwurf weitreichende neue Eingriffsbefugnisse: automatisierte Datenanalysen, KI‑Training mit personenbezogenen Daten, erweiterte Videoüberwachung oder die Möglichkeit, polizeiliche Daten an private Unternehmen weiterzugeben. Diese Punkte werfen erhebliche datenschutzrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Verhältnismäßigkeit und den Schutz der Grundrechte.
Da der Entwurf noch nicht im Landtag liegt, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.
Neuigkeiten zur KDG-DVO-Reform im katholischen Datenschutzrecht
Neben den hier schon veröffentlichten Übersichten zu Änderungen im KDG, in der KDG-DVO und zu To dos für die Umstellung gibt es bei den Datenschutz-Notizen eine lesenswerte Serie zum neuen katholischen Datenschutzrecht:
- Teil 1 zu neuen Regelungen zu Schulungen in der KDG-DVO
- Teil 2 mit Neuerungen bei der Einwilligung
- Teil 3 zu Neuerungen bei den Regelungen zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Nach meinen Informationen will auch die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten bald, möglicherweise noch in dieser Woche, eine Arbeitshilfe zum neuen KDG veröffentlichen.
Promulgation steht noch aus in Aachen, Bamberg, Berlin, Dresden-Meißen, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Köln, Münster und Passau. Es ist damit zu rechnen, dass auch dort – gegebenenfalls rückwirkend – der 1. März der Start ist.
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