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Der BGH hat nun mit dem Planet49-Urteil darüber geurteilt, ob Werbetreibende sich bei Nutzerinnen und Nutzern eine aktive Einwilligung für Tracking-Cookies einholen müssen. Notwendig ist dieses Urteil unter anderem, weil die e-Privacy-Verordnung noch immer nicht in Kraft getreten ist.

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