Die Barrierefreiheitserklärung wird ab dem 28. Juni 2025 für viele Unternehmen zur rechtlichen Verpflichtung. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) müssen private Unternehmen erstmals eine Barrierefreiheitserklärung erstellen und transparent dokumentieren, wie barrierefrei ihre digitalen Angebote sind. Diese BFSG-Barrierefreiheitserklärung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern fungiert auch als wichtiges Qualitätsmerkmal für Unternehmensverantwortung und kann sogar SEO-Vorteile bringen.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung? – Definition und Zweck
Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein Dokument, das transparent aufzeigt, inwieweit eine Website oder App die geltenden Barrierefreiheitsstandards erfüllt. Sie informiert Nutzer über den aktuellen Stand der digitalen Zugänglichkeit und bietet Kontaktmöglichkeiten für Feedback. Barrierefreiheitserklärung Pflicht 2025 bedeutet konkret: Unternehmen müssen offenlegen, welche Barrieren noch bestehen und wie sie diese beseitigen wollen.
Rechtliche Grundlagen für die BFSG-Barrierefreiheitserklärung
Die Barrierefreiheitserklärung nach BFSG ergibt sich aus mehreren ineinander greifenden Rechtsnormen, die ein kohärentes System zur Förderung der digitalen Barrierefreiheit bilden.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das BFSG markiert einen Wendepunkt für private Unternehmen in Deutschland. Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere digitale Angebote wie Webseiten, mobile Anwendungen und Online-Shops. Obwohl das Gesetz nicht explizit eine Barrierefreiheitserklärung fordert, wird diese indirekt durch die Dokumentationspflichten erforderlich, die sich aus Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG ergeben.
EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act)
Die europäische Grundlage für die deutschen Regelungen bildet der European Accessibility Act, der durch das BFSG in nationales Recht umgesetzt wurde. Artikel 7 dieser Richtlinie fordert ausdrücklich, dass Informationen zur Barrierefreiheit leicht zugänglich und verständlich bereitgestellt werden müssen. Diese Bestimmung bezieht sich auf ein breites Spektrum digitaler Dienstleistungen, einschließlich Websites, Apps, Self-Service-Terminals und E-Books.
EN 301 549 – Der technische Standard
Die europäische Norm EN 301 549 konkretisiert die technischen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit und verlangt explizit, dass Anbieter eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Diese Norm ist mittlerweile als harmonisierter Standard anerkannt und stellt den Maßstab für die Bewertung der Barrierefreiheit digitaler Angebote dar.
BITV 2.0 als Orientierungshilfe
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung gilt zwar primär für öffentliche Stellen, hat sich jedoch als Best-Practice-Rahmen auch für private Anbieter etabliert. Die BITV 2.0 regelt sehr detailliert sowohl den Inhalt als auch die Struktur der Barrierefreiheitserklärung und bietet damit eine praktische Orientierung für Unternehmen.
Technische Anforderungen und Platzierung
Die Barrierefreiheitserklärung muss strategisch platziert und leicht auffindbar sein. Bei Webseiten sollte sie sowohl von der Startseite als auch von jeder Unterseite aus mit einem Klick erreichbar sein – analog zu Impressum und Datenschutzerklärung. Diese „OneClick-Lösung“ gewährleistet, dass Nutzer unabhängig von ihrem Einstiegspunkt auf der Website schnell auf die Informationen zur Barrierefreiheit zugreifen können.
Für mobile Anwendungen gelten besondere Regeln: Die Erklärung muss entweder an der Stelle veröffentlicht werden, an der das Herunterladen der App ermöglicht wird, oder auf der zugehörigen Webseite des Anbieters verfügbar sein. Dies stellt sicher, dass Nutzer bereits vor der Installation über den Barrierefreiheitsstatus der Anwendung informiert sind.
Barrierefreiheitserklärung Inhalt: Was muss enthalten sein?
Eine vollständige Barrierefreiheitserklärung sollte folgende Kernelemente enthalten:
Grad der Barrierefreiheit: Eine ehrliche Einschätzung, inwieweit die Website oder App die geltenden Standards erfüllt. Dabei sollten sowohl erfüllte als auch noch nicht umgesetzte Anforderungen transparent dargestellt werden.
Bewertungsmethode: Dokumentation der Methode, mit der die Barrierefreiheit bewertet wurde – sei es durch interne Selbsttests, externe Audits oder automatisierte Testtools wie WAVE oder axe DevTools.
Datum der Erklärung: Ein aktuelles Datum, das die Gültigkeit der Angaben dokumentiert. Die Barrierefreiheitserklärung jährlich aktualisieren ist nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern gewährleistet auch die Aktualität.
Kontaktmöglichkeiten: Klare Angaben, wie Nutzer Feedback zur Barrierefreiheit geben oder Probleme melden können. Dies demonstriert die Bereitschaft zur kontinuierlichen Verbesserung.
Hinweis auf Schlichtungsstelle: Information über externe Stellen, an die sich Nutzer bei Problemen wenden können, falls interne Lösungswege nicht greifen.
Barrierefreiheitserklärung Kosten und Aufwand
Die Kosten für eine Barrierefreiheitserklärung variieren je nach Umfang der Website und gewählter Umsetzungsmethode:
- Selbsterstellung: 5-15 Stunden Arbeitszeit (bei entsprechender Expertise)
- Externe Beratung: 1.500-5.000 Euro je nach Websitegröße
- Umfassende Barrierefreiheits-Audits: 3.000-15.000 Euro für komplexe Websites
Wichtig: Die einmaligen Kosten sind überschaubar, doch die jährliche Aktualisierung und kontinuierliche Überprüfung sollten eingeplant werden.
Fristen und Aktualisierung der Barrierefreiheitserklärung
Die Barrierefreiheitserklärung ist kein statisches Dokument, sondern muss regelmäßig gepflegt werden. Eine jährliche Aktualisierung der Barrierefreiheitserklärung ist nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern auch praktisch notwendig, da sich sowohl die technischen Standards als auch die eigenen digitalen Angebote kontinuierlich weiterentwickeln.
Für Unternehmen, die unter das BFSG fallen, beginnt die Frist am 28. Juni 2025. Es ist jedoch ratsam, bereits vor diesem Stichtag mit der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung zu beginnen, um rechtliche Risiken zu minimieren und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheitserklärung (FAQ)
Wer muss eine Barrierefreiheitserklärung erstellen?
Alle Unternehmen, die unter das BFSG fallen: mehr als 10 Mitarbeiter, über 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Anbieter digitaler Dienstleistungen für Endverbraucher.
Wo muss die Barrierefreiheitserklärung platziert werden?
Die Erklärung muss von jeder Seite der Website mit einem Klick erreichbar sein – analog zu Impressum und Datenschutzerklärung.
Was kostet es?
Je nach Umfang zwischen 1.500-5.000 Euro, inklusive Audit und rechtssicherer Formulierung.
Welche Strafen drohen bei fehlender BFE?
Bußgelder bis zu 100.000 Euro sowie mögliche Abmahnungen sind möglich.
SEO-Vorteile einer barrierefreien Website
Websites mit einer korrekten Barrierefreiheitserklärung profitieren auch von SEO-Vorteilen: Suchmaschinen wie Google bewerten barrierefreie Websites positiv, da sie bessere Nutzererfahrungen bieten. Strukturierte Daten, Alt-Texte und klare Navigation – alles Elemente einer barrierefreien Website – verbessern gleichzeitig die Suchmaschinenoptimierung.
Konsequenzen bei fehlender Barrierefreiheitserklärung
Die Erstellung einer rechtssicheren Barrierefreiheitserklärung erfordert sowohl juristische als auch technische Expertise. Viele Unternehmen sind mit der Komplexität der rechtlichen Anforderungen und der technischen Standards überfordert. Hier kann professionelle Unterstützung den entscheidenden Unterschied machen.
Spezialisierte Beratung umfasst:
- Umfassende Barrierefreiheits-Audits der digitalen Angebote
- Rechtssichere Formulierung der Barrierefreiheitserklärung
- Schulungen für Mitarbeiter
- Kontinuierliche Betreuung bei Verbesserungsmaßnahmen
- Jährliche Aktualisierung und Monitoring
Diese Investition zahlt sich langfristig aus, da sie rechtliche Sicherheit schafft und gleichzeitig die Qualität der digitalen Angebote verbessert.
Fazit: Barrierefreiheitserklärung als Chance nutzen
Die Barrierefreiheitserklärung ab 2025 ist mehr als nur eine rechtliche Verpflichtung – sie ist Ausdruck einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und des Commitments zu Inklusion und Chancengleichheit. Unternehmen, die frühzeitig eine professionelle Barrierefreiheitserklärung erstellen lassen, können nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch Wettbewerbsvorteile erzielen.
Handlungsempfehlungen:
- Sofort mit der Vorbereitung beginnen
- Barrierefreiheits-Audit durchführen lassen
- Rechtssichere Barrierefreiheitserklärung erstellen
- Jährliche Aktualisierung einplanen
- SEO-Vorteile durch Barrierefreiheit nutzen
Die Zeit bis zum Inkrafttreten des BFSG sollte genutzt werden, um eine umfassende Strategie zur digitalen Barrierefreiheit zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehört auch die Erstellung einer professionellen BFSG-Barrierefreiheitserklärung, die den rechtlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig das Engagement des Unternehmens für Barrierefreiheit unterstreicht.
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Veröffentlicht am 12. Juni 2025
Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendung.