Barrierefreiheit nach BFSG – Wir machen Ihre digitalen Angebote gesetzeskonform
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) rückt digitale Barrierefreiheit stärker in den Fokus von Unternehmen und Organisationen. Seit dem 28. Juni 2025 sind zahlreiche private Anbieter verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen – insbesondere Websites, mobile Apps, E-Books, Online-Shops und Selbstbedienungsterminals – barrierefrei zu gestalten. Die Umsetzung der Barrierefreiheit nach BFSG ist somit kein freiwilliges Extra mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht, die Unternehmen aktiv angehen müssen.

Eine Auswahl zufriedener Kund : innen
„Wir nutzen Wiemer Arndt als unsere „Haus- und Hof“-Digitalagentur. Seit einigen Jahren werden wir hier sehr professionell unterstützt. Für uns ein wichtiger Partner für unsere Online-Business-Weiterentwicklung. Danke!“
Heike Schimdt — Zufriedene Kundin
„Die Zusammenarbeit mit Wiemer Arndt ist nicht nur höchst professionell, sondern auch auf menschlicher Ebene hervorragend. Endlich ist meine Firmen-Website modernisiert und bei jeder Datenschutzfrage werde ich kompetent und herzlich beraten und untersützt!“
Ralf Münster — Zufriedener Kunde
Das BFSG setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in nationales Recht um und verpflichtet unter anderem Betreiber von Online-Diensten, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. Betroffen sind insbesondere Unternehmen aus den Bereichen E-Commerce, Kommunikation, Bankwesen, Ticketverkauf, Personenbeförderung, Buchhandel und viele mehr. Auch Hersteller und Anbieter von Selbstbedienungsterminals, Geldautomaten oder mobilen Geräten sind verpflichtet, Barrierefreiheit in ihre Produkte zu integrieren.
Warum Barrierefreiheit nach BFSG für Unternehmen entscheidend ist
Barrierefreiheit ist weit mehr als die Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe. Sie bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen – etwa bei Sehen, Hören, Bewegung oder Kognition – gleichberechtigt an der digitalen Welt teilhaben können. Gleichzeitig profitieren auch Menschen ohne Einschränkungen von besser nutzbaren, klar strukturierten und verständlichen Angeboten.
Barrierefreie digitale Produkte sind:
- nutzerfreundlicher
- suchmaschinenfreundlicher (SEO-Vorteile)
- rechtlich abgesichert
- zukunftsorientiert
- inklusiv und sozial verantwortlich
Unternehmen, die frühzeitig in barrierefreie Lösungen investieren, stärken nicht nur ihr Markenimage, sondern erschließen neue Kundengruppen und vermeiden rechtliche Risiken.
Unsere Leistungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit nach BFSG
Bei Wiemer Arndt unterstützen wir Sie umfassend bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Unsere Expertinnen und Experten analysieren Ihre digitalen Angebote hinsichtlich ihrer Zugänglichkeit und zeigen konkrete Maßnahmen zur Optimierung auf. Ob technische Anpassungen, barrierefreies Design oder rechtliche Beratung – wir bieten alles aus einer Hand.
Unsere Leistungen im Überblick:
Barrierefreiheitsprüfung: Wir analysieren Websites, mobile Anwendungen, Dokumente und digitale Produkte nach anerkannten Standards wie der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sowie den Anforderungen des BFSG.
Beratung & Strategie: Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine realistische Roadmap zur Umsetzung der Barrierefreiheit nach BFSG – abgestimmt auf Ihre Branche, Ihre Zielgruppe und Ihre technischen Voraussetzungen.
Schulungen & Sensibilisierung: Wir schulen Ihre Teams in Design, Entwicklung und Redaktion. Ziel ist es, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken.
Barrierefreie Inhalte: Wir unterstützen bei der Erstellung oder Überarbeitung barrierefreier Texte, PDFs, Formulare und multimedialer Inhalte.
Technische Umsetzung: In enger Zusammenarbeit mit Ihren Entwickler*innen oder Agenturen setzen wir notwendige Anpassungen technisch um – effizient und nachhaltig.
Support & Monitoring: Auch nach der Umsetzung begleiten wir Sie, führen Tests durch, helfen bei der Fehlerbehebung und sorgen für laufende Verbesserungen.
Für wen gilt das BFSG?
Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit nach BFSG betrifft insbesondere Unternehmen, die:
- Produkte oder Dienstleistungen über digitale Kanäle anbieten,
- elektronische Kommunikation bereitstellen,
- Online-Bezahlsysteme oder Buchungsvorgänge nutzen,
- Software oder Apps entwickeln und vertreiben,
- Selbstbedienungsterminals oder interaktive Verkaufsstellen betreiben.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro – doch auch hier kann freiwillige Barrierefreiheit ein klarer Wettbewerbsvorteil sein.
Was sind typische Herausforderungen bei der Umsetzung des BFSG?
Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die Anforderungen des BFSG in bestehende Systeme zu integrieren. Besonders häufig treten dabei folgende Fragen auf:
- Was bedeutet Barrierefreiheit technisch konkret?
- Wie aufwendig ist die Umsetzung?
- Müssen alle Inhalte vollständig überarbeitet werden?
- Wer ist intern verantwortlich?
- Welche Fristen gelten?
Wir helfen Ihnen, diese und weitere Fragen praxisnah zu beantworten. Unser Ziel ist es, die Barrierefreiheit nach BFSG nicht als Belastung, sondern als Chance zu begreifen.
Was sind Ihre Vorteile mit Wiemer Arndt?
Mit uns gewinnen Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir vereinen rechtliches Know-how mit technischem Verständnis und begleiten Sie auf dem gesamten Weg – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur langfristigen Qualitätssicherung. Dabei legen wir besonderen Wert auf:
- verständliche Kommunikation
- wirtschaftlich sinnvolle Lösungen
- individuelle Beratung und Umsetzung
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Unsere Kundinnen und Kunden schätzen besonders die Kombination aus Fachkompetenz, persönlicher Betreuung und unserem praxisorientierten Ansatz. Auch nach Projektabschluss stehen wir Ihnen für Fragen oder weitere Maßnahmen zur Verfügung.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir zeigen Ihnen in einem Web-Audit, wie Sie die Barrierefreiheit nach BFSG in Ihrem Unternehmen ergänzen und erweitern können.
Barrierefreie Lösungen zahlen sich aus – rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich.
Kontaktieren Sie uns noch heute und gestalten Sie Ihre digitalen Angebote zukunftsfähig, inklusiv und gesetzeskonform.
Wir entwickeln Lösungen die passen
Von Forschung bis Anwendung: Wir helfen Ihnen, Datenschutz-Lösungen möglichst mühelos in den medizinischen Alltag zu integrieren – und das im wahrsten Sinne praxisnah und mit möglichst geringem Aufwand. So schaffen Sie die perfekte Balance aus persönlichem Vertrauensverhältnis zu Ihren Patienten und erforderlicher Sicherheit bei allen Formalitäten.
Ob Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kindertagesstätten, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder stationäre und ambulante Pflege – die Anforderungen aus dem Datenschutzgesetz schaffen viele Herausforderungen in Sachen Umsetzung und angemessener Kommunikation. Wir unterstützen Sie hier kompetent bei der Implementierung aller Vorgaben zu Persönlichkeitsrechten, von DSGVO bis DSG-EKD.
Was Vertrauen schafft, bedeutet auch Verpflichtungen – wie bei der ISO 9001-Zertifizierung oder dem Qualitätshandbuch, die für regelmäßige Audits up to date bleiben müssen. Wir sorgen hier ohne Stillstände für die schnelle Integration des Datenschutzes ins bestehende System und unterstützen Ihre Kommunikation der Maßnahmen in Richtung Belegschaft.
Für den Erfolg Ihres Projektes ist Datenschutz schon ab der Seeding-Phase unerlässlich – von „Privacy By Design“ über die Benennung eines Datenschutzbeauftragten bis hin zur Dokumentation. Und bei internationaler Expansion wachsen die Herausforderungen zusätzlich. Wir bieten Ihnen für jede Projekt-Phase die passende Expertise, um hier alle Fallstricke zu umgehen.
Wir beraten Sie zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten von Mandanten und Klienten in allen Rechtsgebieten und juristisch relevanten Bereichen – auch im Rahmen wissenschaftlicher Tätigkeiten. Ob juristische Beratung, Vertretung oder Stellungnahme, ob Verwendung von Aussagen- und Interview-Aufzeichnungen, ob öffentliche Aufträge und Vergaberecht: Mit uns stellen Sie die Gewährleistung absoluter Vertraulichkeit auf rechtlich sicheren Boden.
Unser Team
Christian Arndt
„Wer das Internet erfolgreich nutzen will, muss seine Gesetze verstehen.“
Rebecca Wiemer
„Erfolg im Internet kann nur Hand in Hand mit einem wohl durchdachten Datenschutzkonzept gehen“.








