3G Regel am Arbeitsplatz

Die bisherige Rechtsgrundlage für die 3G-Regel am Arbeitsplatz ist seit dem 20. März 2022 entfallen. Diese besteht lediglich nur noch in Einrichtungen der medizinischen Versorgung, Pflege und Betreuung zum Schutz vulnerabler Personen weiter. Nach den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bleibt bei vielen Unternehmen, die nicht der Gesundheitsbranche angehören, die Frage – kann dennoch bei Bedarf an der 3-Regel weiter festgehalten werden?

Die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung erlaubt Arbeitgebern, Maßnahmen zum Infektionsschutz anzuordnen, sofern diese notwendig sind. Die Notwendigkeit ist hierbei im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und zu dokumentieren, d.h. wie die getroffenen Maßnahmen dem Arbeitsschutz dienen und weshalb sie zur Eindämmung des Infektionsgeschehens weiterhin erforderlich sind.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die häufigsten Fragen / Antworten zum Thema auf seiner Website veröffentlicht:

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