3G Regel - erhobene Daten vernichten?

Arbeitgeber und Unternehmen, die keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten oder Besucherdaten nach dem Infektionsschutzgesetz mehr haben, müssen jetzt die in der Vergangenheit erhobenen Daten im Rahmen der 3G-Regelung vernichten. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) fordert alle Behörden zu dieser Maßnahme bereits am 25.04.2022 mittels eines Rundschreiben auf.

Auch Anbieter von Anwendungen zur Kontaktnachverfolgung, wie die Macher der Luca App verkünden die Datenlöschung aller in der Vergangenheit erhobenen personenbezogenen Daten. Die weitere Vorhaltung der 3G-Daten ist für viele Arbeitgeber nun rechtswidrig.

Löschen Sie die erhobenen Daten datenschutzkonform.

Welche Arbeitgeber haben auch weiterhin das Recht Beschäftigte und Besucher nach dem 3G-Status zu fragen? Finden Sie weitere Informationen in unserem Blog!

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