Österreichische Datenschutzbehörde verhängt das Bußgeld, weil das Unternehmen die personenbezogenen Daten teilnehmender Kunden unrechtmäßig für Profiling-Zwecke verwendet hatte.
Aus den für die Mitgliedschaft im jö Bonus Club verwendeten Einwilligungserklärungen sowie aus den, an die Kunden verteilten, Anmeldeformularen war nicht klar, dass eine Einwilligung für Profiling eingeholt wurde.

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